Förderbescheid

nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des Binnenmeerfauna-Schutzgesetzes (BiFaSchG)

Zuwendungsgeber:

Hessisches Ministerium für nachhaltige Ressourcenentwicklung und aquatische Biodiversität (HMRaB)

Zuwendungsempfänger:

Projekt Schweinswal Edersee
z. H. Herrn Mike Weishaar
Niederstadt 22
36205 Sontra

Zuwendungszweck:

Pilotprojekt zur nachhaltigen Zucht von limnischen Kleinwalen (Schweinswalen) im künstlichen Binnengewässer Edersee.
Ziel ist die Erprobung innovativer Biohaltungsformen sowie die langfristige Etablierung einer reproduzierenden Binnenpopulation.

Zuwendungshöhe:

148.900,00 EUR (einhundertachtundvierzigtausendneunhundert Euro)
Förderquote: 85 %

Förderzeitraum:

01.04.2025 – 01.04.2026

Verwendungszweck:

– Aufbau modularer Walgehege mit Algenbewuchs
– Anschaffung akustischer Stimulationsmodule („WalRadio“)
– Bio-Zertifizierte Fütterungsstationen (inkl. Seetang-Vernebler)
– Schulungspersonal zur Walvertrautmachung

Auflagen:

– Mindestens ein Wal muss den Namen „Waltraud“ tragen
– Öffentliche Informationsveranstaltungen („Wal & Wein“) sind quartalsweise durchzuführen
– Walverwertungen dürfen ausschließlich nach DIN-BIO-ISO 42069 erfolgen

Auszahlung:

Die erste Tranche in Höhe von 62.000,00 EUR wird nach Vorlage des Wasserverträglichkeitsgutachtens überwiesen.
Ein entsprechendes Formular liegt diesem Bescheid bei (Formblatt F15-BinWal).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim HMRaB,
Referat 4C – Binnenfauna, Wassertorstraße 7, 35037 Marburg Widerspruch eingelegt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Ingmar Schmidt
Referatsleiter 4C – Binnenfauna & aquatische Sonderformen